Allgemeine Verkaufs-
und Lieferbedingungen (AGB)

Firma GRZEGORZ JĘDRYCH MATERIALIS

Gültig ab 1. Januar 2026

I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

  1. Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über den Verkauf von Waren und die Erbringung von Dienstleistungen durch GRZEGORZ JĘDRYCH MATERIALIS mit Sitz in Wrocław (Polen).
  2. Die AGB sind integraler Bestandteil jedes Angebots und Vertrags mit gewerblichen Kunden (Käufer).
  3. Einkaufsbedingungen des Käufers finden keine Anwendung, es sei denn, der Verkäufer stimmt ihnen ausdrücklich schriftlich zu.

II. ANGEBOTE UND BESTELLUNGEN

  1. Technische Informationen in Katalogen sind unverbindlich. Ein verbindliches Angebot ist nur ein individuelles Angebot, das an einen bestimmten Käufer gerichtet ist.
  2. Vertragsgrundlage ist die schriftliche Bestellung des Käufers und die Auftragsbestätigung des Verkäufers.
  3. Bei Sonderanfertigungen (z.B. CNC-Teile nach Zeichnung) trägt der Käufer die Verantwortung für die Richtigkeit der technischen Dokumentation.

III. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

  1. Alle Preise verstehen sich netto (EXW Wrocław gemäß Incoterms 2020) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Transport- und Verpackungskosten sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht anders vereinbart.

IV. LIEFERBEDINGUNGEN

  1. Liefertermine sind annähernd, sofern nicht ausdrücklich garantiert.
  2. Die Gefahr geht mit Übergabe der Ware an den Frachtführer oder den Käufer auf den Käufer über.
  3. Der Käufer ist verpflichtet, die Ware bei Erhalt zu prüfen. Mängel sind unverzüglich zu melden.

V. DIENSTLEISTUNGEN (SERVICE, MONTAGE)

  1. Vorbereitung des Arbeitsplatzes: Bei Dienstleistungen am Standort des Käufers muss dieser den Zugang, Stromversorgung und Sicherheit gewährleisten.
  2. Verzögerungen: Verzögerungen, die durch den Käufer verursacht werden, können zu zusätzlichen Kosten führen.
  3. Abnahme: Nach Abschluss der Arbeiten ist ein Abnahmeprotokoll zu unterzeichnen.

VI. GARANTIE UND REKLAMATIONEN

  1. Die Standardgarantie beträgt 12 Monate.
  2. Für Bandverbindungen, die beim Kunden ausgeführt werden, kann die Garantiezeit je nach Arbeitsbedingungen verkürzt sein.
  3. Die Garantie deckt keinen natürlichen Verschleiß oder mechanische Beschädigungen ab.

VII. HAFTUNG

  1. Die Haftung des Verkäufers ist auf den tatsächlichen Schaden (damnum emergens) beschränkt; entgangener Gewinn (lucrum cessans) ist ausgeschlossen.
  2. Die Gesamthaftung ist auf den Nettowert der Bestellung begrenzt.

VIII. HÖHERE GEWALT

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung von Verpflichtungen aufgrund höherer Gewalt.

IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Wrocław, Polen. Es gilt polnisches Recht.